
Rechtsanwalt Till Fischer
Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht
Tätigkeit
Rechtsanwalt Till Fischer vertritt Sie außergerichtlich und gerichtlich bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach einem Verkehrsunfall oder im Zusammenhang mit einem Autokauf. Er verteidigt Sie in verkehrsrechtlichen Bußgeld- und Strafverfahren und vertritt Sie bei Streit über den Bestand oder die Erlangung der Fahrerlaubnis vor der Verwaltungsbehörde oder dem Verwaltungsgericht.
Rechtsanwalt Fischer berät und vertritt Sie zudem in allen Fragen des Familienrechts. Ganz gleich, ob es sich im Zusammenhang mit einer Trennung um Unterhaltsforderungen, das Sorge- oder Umgangsrecht für Ihre Kinder oder die vermögensrechtliche Auseinandersetzung mit Ihrem Ehegatten oder Lebenspartner handelt, Rechtsanwalt Fischer berät und unterstützt Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche und der Vertragsgestaltung. Er macht Ihre Ansprüche außergerichtlich und wenn nötig gerichtlich geltend.
Tätigkeitsschwerpunkt bildet daneben das Erb-, Arzthaftungs- und Versicherungsvertragsrecht sowie das allgemeine Strafrecht.
Während auf dem Gebiet des Erbrechts die Beratung bei der Abfassung von Testamenten und Erbverträgen, die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und die Geltendmachung bzw. die Abwehr von Pflichtteilsrechten im Vordergrund steht, vertritt er Sie auch bei Streitigkeiten mit Versicherungen über deren Leistungen.
Lebenslauf
geb. 17. Mai 1972 in Berlin
verheiratet, 3 Kinder
1978-1980 Botschaftsschule der DDR in Tokio
1980-1988 POS in Berlin
1988-1990 Berufsausbildung
1989-1991 Abendschule
1990-1991 Zivildienst
1991-1996 Universität Osnabrück, 1. Staatsexamen
1997-1999 Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern, 2. Staatsexamen
seit 2000 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, RAe. Diedering & Zöllner
seit 2005 Fachanwalt für Familienrecht
seit 2006 Fachanwalt für Verkehrsrecht
Rechtsanwalt Till Fischer vertritt Sie außergerichtlich und gerichtlich bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach einem Verkehrsunfall oder im Zusammenhang mit einem Autokauf. Er verteidigt Sie in verkehrsrechtlichen Bußgeld- und Strafverfahren und vertritt Sie bei Streit über den Bestand oder die Erlangung der Fahrerlaubnis vor der Verwaltungsbehörde oder dem Verwaltungsgericht.
Rechtsanwalt Fischer berät und vertritt Sie zudem in allen Fragen des Familienrechts. Ganz gleich, ob es sich im Zusammenhang mit einer Trennung um Unterhaltsforderungen, das Sorge- oder Umgangsrecht für Ihre Kinder oder die vermögensrechtliche Auseinandersetzung mit Ihrem Ehegatten oder Lebenspartner handelt, Rechtsanwalt Fischer berät und unterstützt Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche und der Vertragsgestaltung. Er macht Ihre Ansprüche außergerichtlich und wenn nötig gerichtlich geltend.
Tätigkeitsschwerpunkt bildet daneben das Erb-, Arzthaftungs- und Versicherungsvertragsrecht sowie das allgemeine Strafrecht.
Während auf dem Gebiet des Erbrechts die Beratung bei der Abfassung von Testamenten und Erbverträgen, die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und die Geltendmachung bzw. die Abwehr von Pflichtteilsrechten im Vordergrund steht, vertritt er Sie auch bei Streitigkeiten mit Versicherungen über deren Leistungen.
Lebenslauf
geb. 17. Mai 1972 in Berlin
verheiratet, 3 Kinder
1978-1980 Botschaftsschule der DDR in Tokio
1980-1988 POS in Berlin
1988-1990 Berufsausbildung
1989-1991 Abendschule
1990-1991 Zivildienst
1991-1996 Universität Osnabrück, 1. Staatsexamen
1997-1999 Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern, 2. Staatsexamen
seit 2000 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, RAe. Diedering & Zöllner
seit 2005 Fachanwalt für Familienrecht
seit 2006 Fachanwalt für Verkehrsrecht

