RECHTSANWÄLTE DIEDERING & ZÖLLNER

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FACHANWALTSCHAFTEN

Die Fachanwaltschaft ist die maximale Qualifikation für ein bestimmtes Rechtsgebiet.
Sie wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer nur unter folgenden Voraussetzungen dem Rechtsanwalt verliehen:
  • mindestens 3-jährige Tätigkeit als Rechtsanwalt,
  • umfangreiche theoretische Kenntnisse, die durch Leistungsprüfungen (Klausuren) nachgewiesen werden müssen und
  • umfangreiche fachpraktische Erfahrung, die durch eine Vielzahl von Fällen innerhalb einer Zeit von 3 Jahren nachgewiesen werden muss.
Fachanwälte finden Sie bei uns für folgende Rechtsgebiete:

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Eine Erläuterung zu den einzelnen Fachanwaltschaften finden Sie in unserem Rechtswörterbuch.
 
 
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