
FACHANWALTSCHAFTEN
Die Fachanwaltschaft ist die maximale Qualifikation für ein bestimmtes Rechtsgebiet.
Sie wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer nur unter folgenden Voraussetzungen dem Rechtsanwalt verliehen:
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Eine Erläuterung zu den einzelnen Fachanwaltschaften finden Sie in unserem Rechtswörterbuch.
Sie wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer nur unter folgenden Voraussetzungen dem Rechtsanwalt verliehen:
- mindestens 3-jährige Tätigkeit als Rechtsanwalt,
- umfangreiche theoretische Kenntnisse, die durch Leistungsprüfungen (Klausuren) nachgewiesen werden müssen und
- umfangreiche fachpraktische Erfahrung, die durch eine Vielzahl von Fällen innerhalb einer Zeit von 3 Jahren nachgewiesen werden muss.
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Eine Erläuterung zu den einzelnen Fachanwaltschaften finden Sie in unserem Rechtswörterbuch.

